EDUCATION - ART - SUSTAINABILITY / BILDUNG - KUNST - NACHHALTIGKEIT
REGGIO PÄDAGOGIK - Nachhaltigkeit
„Die UN-Dekade «Bildung für nachhaltige Entwicklung» möchte allen Menschen Bildungschancen eröffnen, die es ihnen ermöglichen, sich Wissen und Werte anzueignen sowie Verhaltensweisen und Lebensstile zu erlernen, die für eine lebenswerte Zukunft und eine positive Veränderung der Gesellschaft erforderlich sind.“ International Implementation Scheme for the UN- Decade of Education for Sustainable Development, UNESCO 2005
Bildung für nachhaltige Entwicklung stellt eine umfassende zukunftsfähige Ausrichtung der Bildung dar und ist daher nicht als zusätzliches, ergänzendes Segment der bestehenden Bildungslandschaft anzusehen. Wesentlich ist, bereits angewandte pädagogische Prinzipien wie Interdisziplinarität, Wertorientiertheit, kulturelle Sensibilität, Problemlösungsorientiertheit, methodische Vielfalt, Partizipation und lokale Relevanz weiterzuentwickeln und weiter zu verbreiten. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist keine statische Anforderung, sondern ein Prozess, der ständige Weiterentwicklung und Anpassung an die gegebenen Herausforderungen voraussetzt.
Nachhaltige Entwicklung ist eines der zentralen Themen des 21. Jahrhunderts. Ein umfassender und nachhaltiger Bildungsansatz ist auch Teil der von den Vereinten Nationen (UNO) 2015 verabschiedeten internationalen Entwicklungsagenda, den Sustainable Development Goals 2030.
In der norditalienischen Stadt Reggio Emilia versteht die Bevölkerung frühkindliche Bildung als Chance für die Gegenwart und Zukunft jedes Einzelnen und der ganzen Stadt. Kinder werden als Gesellschaftsmitglieder und vollwertige Bürger angesehen und ernst genommen.
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Weiterbildungsangebote von Forum Reggio-Pädagogik Österreich
zu Reggio Akademie
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Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich
Ö-Cert richtet sich an Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die unter erwachsenpädagogischen Gesichtspunkten qualitätsvolle Arbeit leisten und dies anhand der Ö-Cert-Kriterien nachweisen können. Ö-Cert wird von Bund und Ländern auf Basis einer gesetzlichen Grundlage vergeben (15a-Vereinbarung zu Ö-Cert, BGBl. II Nr. 269/2012) und gilt als europäisches Vorzeigeprojekt.