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REGGIO PÄDAGOGIK - Rolle der Pädagogin/ des Pädagogen
Der Terminus der Begleiterin wird in der Reggio-Pädagogik gewählt, um sich von der traditionell anleitenden Erzierinnenrolle abzugrenzen. Das Kind wird als der eigentliche Akteur und Konstrukteur seiner Entwicklung gesehen. "Dabei braucht es jedoch eine Wegbegleiterin, die es in seinen Selbst-Lern-Prozessen bestärkt" (Lingenauber 2004, S. 49; Hervorhebung im Original). Das Begleiten und Bestärken geschieht auf mehreren Handlungsfeldern (vgl. Knauf 1998, S. 16 ff.):
- Das Schaffen einer Atmosphäre des sozial-emotionalen Wohlbefindens, in der Kinder sich angesprochen fühlen und Ängste überwinden, eigentätig Spiel-, Erkundungs- und Gestaltungsaktivität zu entwickeln. Die Reggio-Pädagogik nimmt hier Bezug auf das humanistische Menschenbild Carl Rogers, der Achtung, Wärme, Rücksichtnahme, einfühlendes Verstehen (Empathie), Echtheit (Kongruenz) für den Umgang mit Menschen fordert. Durch die Formen des sozialen Umgangs, aber auch durch die Gestaltung von "Lebensräumen" in der Einrichtung, sollen Kinder die emotionale Dimension von Stabilität, Sicherheit, Vertrauen und Kontinuität erfahren.
- Das ganzheitliche, einfühlsam verstehende Beobachten und Zuhören, das nicht das Kind in normativ orientierte Teilfunktionen zerlegt. Malaguzzi sprach von "einem dritten Auge bzw. einem dritten Ohr" das die Erwachsenen besitzen sollten, um Gesten, Mimik und Worte der Kinder feinfühlig wahrzunehmen und zu verstehen. Die Pädagog:in wird zur Zeugin. Verstehen kann dabei immer nur Interpretation sein, in die auch die Subjektivität des Interpreten eingeht. Um verschiedene Perspektiven und Zugangsweisen zum beobachteten Geschehen einnehmen zu können, ist es entscheidend, dass Beobachtungen möglichst unverzüglich dokumentiert und damit der Einschätzung mehrerer Personen (Kolleginnen im Team) und der Interpretation zu einem späteren Zeitpunkt zugänglich werden.
- Das aktive, forschende und Rückmeldung gebende Begleiten der Kinder und ihres Alltagshandelns in der Einrichtung. Die Pädagog:in wird zur Forscherin. Dieses forschende Begleiten hat kommunikative, reflexive und pragmatische Anteile. Es umschließt das Aufnehmen, Verarbeiten, die (kollegiale) Interpretation der vielfältigen Äußerungen und Ausdrucksformen der Kinder und das darauf aufbauende Bereitstellen ganz unterschiedlicher Ressourcen für die Entwicklung von Kindern (z.B. in Gestalt von Zeit, speziellen Räumlichkeiten, Nähe und Zuwendung, Interesse, herausfordernden Fragen, Ideen oder Gegenständen), die inspirieren, umgestaltet oder einfach verbraucht werden können.
- Das pädagogische Planen wird Teil diese Begleitprozesses, in dem Beobachtungen dokumentiert und im Hinblick auf die Frage interpretiert werden: Was brauchen die konkreten Kinder dieser Gruppe für ihre Entwicklung? Die als Antwort auf diese Frage bereitgestellten entwicklungsfördernden Ressourcen wirken auf die Kinder als Impulse, die ihre Aktivität stimulieren. Impulse können verbaler und nonverbaler Natur sein: z.B. Fragen, Kommentare oder aber Gegenstände, die etwa beim morgendlichen gemeinsamen Treffen präsentiert werden und die Kinder zum Erinnern, Phantasieren und konkreten Handeln herausfordern. Da die Impulse Antworten auf das beobachtete und dokumentierte Handeln der Kinder darstellen, können Kinder selbstbewusst nach dem Prinzip der freien Wahl mit Impulsen umgehen. Und Erzieherinnen erhalten ihrerseits Rückmeldungen darüber, inwieweit der gewählte Impuls auf die situationsabhängigen Kinderbedürfnisse abgestimmt war. Die Pädagog:innen begleiten die (Inter-) Aktionen der Kinder nicht distanziert, sie befinden sich vielmehr in einer ständigen intellektuellen, emotionalen, experimentellen und kreativen Auseinandersetzung mit dem, was die Kinder inhaltlich beschäftigt.
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Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich
Ö-Cert richtet sich an Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die unter erwachsenpädagogischen Gesichtspunkten qualitätsvolle Arbeit leisten und dies anhand der Ö-Cert-Kriterien nachweisen können. Ö-Cert wird von Bund und Ländern auf Basis einer gesetzlichen Grundlage vergeben (15a-Vereinbarung zu Ö-Cert, BGBl. II Nr. 269/2012) und gilt als europäisches Vorzeigeprojekt.